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THG-Quote für Ihr Elektroauto verkaufen

Geld verdienen mit dem Elektroauto: Die wichtigsten Fakten zum THG-Quotenhandel

Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden und muss dafür seinen CO2-Aus­stoß senken. Dabei setzt die Bundes­regierung auf viele unter­schied­liche Maß­nahmen – zum Beispiel die CO2-Abgabe auf fossile Kraft­stoffe und die Förderung von Elektro­autos. Sie erzeugen deutlich weniger Treib­haus­gase als Benziner oder Diesel, sparen jede Menge CO2 ein und sind damit mittlerweile auch für Mineral­ölunter­nehmen sehr interessant.

Förderung

Diese Unternehmen müssen nämlich seit 2015 eine Quote für CO2-Einsparungen erfüllen, besser bekannt als Treib­haus­minderungs­quote (THG-Quote). Seit letztem Jahr können sie dafür auch THG-Quoten von Elektro­autos kaufen und sich anrechnen lassen. Die Fahr­zeug­halter bekommen dafür eine Prämie von mehreren Hundert Euro pro Jahr.

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgas­minderungs­quote, kurz THG-Quote, legt fest, um wie viel Prozent Mineral­öl­unter­nehmen ihren CO2-Ausstoß durch fossile Kraft­stoffe senken müssen. Derzeit beträgt die THG-Quote acht Pro­zent und wird bis 2030 auf 25 Prozent steigen. Geregelt ist das im Bundes-Immissions­schutz­gesetz (§ 37a BImSchG).

Mineralölunternehmen haben verschie­dene Mög­lich­keiten, ihre THG-Quote zu erfüllen und damit Straf­zahlungen von 600 Euro pro über­schrittener Tonne CO2 zu vermeiden. Sie können bei­spiels­wei­se mehr Bio­kraft­stoff verkaufen, Bio­kraft­stoff zu Die­sel oder Ben­zin bei­mischen oder Ver­schmutzungs­rechte sog. THG-Quoten von anderen Unter­nehmen kaufen.

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Wer bekommt die THG-Prämie?

Es sind also sowohl Privatpersonen mit voll­elektrischen Fahrzeugen als auch gewerb­liche Betreiber kleiner oder großer Flotten und halb­öffent­licher Lade­stationen zum THG-Quoten­handel berechtigt, da sie aktiv zum Klima­schutz beitragen.

Für E-Auto-Fahrer gilt: Das Fahrzeug muss ledig­lich zugelassen sein. Es ist unerheb­lich, ob das Fahr­zeug gekauft, finanziert oder geleast ist, wie viele Kilometer damit gefahren wurden oder ob mit Öko­strom geladen wurde. Ausgeschlossen sind Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge und Hybrid­autos, da sie auch mit fossilen Kraft­stoffen betankt werden können.

Wie errechnet sich die THG-Quote bei einem E-Auto?

Die THG-Quote wird pauschal pro E-Fahrzeug berechnet. Das Bundes­umwelt­ministerium schätzt dazu den durch­schnittlichen Strom­verbrauch und ermittelt die durch­schnitt­lichen Treibhausgasemissionen der Strom­produktion im Vor­jahr. Die CO2-Einsparungen im Ver­gleich zu herkömm­lichen Verbrennungs­motoren können dann verkauft werden.

Für das Jahr 2022 schätzte das Bundesumwelt­ministerium den Lade­strom pro E-Auto auf 2000 Kilowatt­stunden und setzte eine Treib­haus­gas-Emission von 1028,16 Kilogramm CO2-Äqui­valent pro E-Auto an. Im Jahr 2023 beträgt der THG-Wert 1166,4 Kilo­gramm CO2-Äquivalent, da die Strom­produktion zuletzt wieder "schmutziger" wurde. Stichwort: Energie­krise. Der russische Angriff auf die Ukraine und die Gas­preis-Explosion haben dazu geführt, dass wieder vermehrt fossile Brenn­stoffe wie Kohle genutzt werden.

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THG-Quote verkaufen – Wie geht das?

Das Umweltbundesamt prüft und zertifiziert auf Antrag die Emissions­minderung eines Elektro­autos. Dazu muss der Fahr­zeug­halter bis zum 28. Februar des Folge­jahres den Fahr­zeugs­chein, also die Zulassungs­beschei­nigung Teil 1, vorlegen. Das aus­gestellte Emissions­zertifikat bzw. die THG-Quote kann – muss aber nicht – verkauft werden. Was nicht verkauft wird, fällt an den Bund und darf von ihm ver­steigert werden.

Mineralölunternehmen möchten sich den Auf­wand sparen, THG-Quoten selbst zu kaufen.

Deshalb gibt es mittlerweile eine Viel­zahl von Dienst­leistern, die THG-Quoten zu Paketen bün­deln und an die Mineral­öl­unter­nehmen verkaufen. Diese Dienst­leister können Strom­anbieter, Ver­sicherer, Auto­mobil­clubs oder Unter­nehmen sein, die sich auf den Handel mit Emissions­zertifikaten spezialisiert haben.

Pro Fahrzeug und Jahr ist nur eine Meldung mög­lich – auch bei Eigen­tümer­wechsel. In der Regel reicht es, einen Scan oder ein Foto des Fahr­zeug­scheins auf der Web­site des Dienst­leisters hoch­zuladen. Der Dienst­leister kümmert sich dann um den Rest und zahlt nach Abzug einer Provision eine Prämie von 200 bis 400 Euro aus. Im Jahr 2023 wird diese Prämie auf­grund der aktuellen Lage auf den Energiemärkten wahr­schein­lich niedriger ausfallen.

Muss man die THG-Prämie versteuern?

Wenn die THG-Prämie für ein privates Fahr­zeug ausgezahlt wird, ist sie steuer­frei und muss nicht in der Steuer­erklärung angegeben werden. Wenn das Fahr­zeug aber zum Betriebs­vermögen eines Unter­nehmens gehört, wird die Prämie ganz regulär als Betriebs­ein­nahme versteuert.

Gibt es Nachteile, wenn man seine THG-Quote verkauft?

Es ist einfach, Geld mit dem Verkauf der THG-Quote zu verdienen. Trotz­dem gibt es laut dem ADAC einige Dinge, die man beden­ken sollte: Manche Dienst­leister zahlen erst nach einigen Monaten oder sie geben erst gar keine Aus­zahlungs­garantie. Sie behalten sich das Recht vor, über­tragene THG-Quoten nicht zu verkaufen und daher auch keine Prämie zu zahlen.

Mit der THG-Prämie die Wallbox finanzieren

Seit August 2022 können auch Wall­boxen von Unter­nehmen, Groß­vermietern, Einzel­händlern, Restaurants oder Hotels – unter klar definierten Um­ständen eine THG-Prämie erhalten. Z. B. muss dafür die Wall­box oder Lade­säule so aufgestellt sein, dass sie nach der Lade­säulen­verordnung (LSV) als öffentlicher Lade­punkt genutzt werden kann. Was darunter zu verstehen ist und weitere Bedin­gungen, hat die Bundes­netz­agentur im September 2022 definiert: Die Wall­box muss nicht zu jeder Zeit öffent­lich zugäng­lich sein, aber nur einige wenige Minuten pro Tag genügen auch nicht. Zudem gibt es tech­nische Mindest­anforderun­gen. Darunter fallen beispiels­weise eine stan­dardisierte Daten­schnitt­stelle und die Mög­lich­keit einer punk­tuellen Aufladung. Die Auf­ladung muss entweder kosten­los, durch Bar­zahlung oder mittels eines gemein­samen karten­basierten Zahlungs­systems oder eines gemein­samen web­basierten Systems (auch App) erfolgen.

Nach der Installation registriert der Besitzer oder ein beauf­tragter Dienst­leister die Wall­box bei der Bundes­netz­agentur für eine Aufnahme ins Lade­säulen­register. Mit der offiziellen Betreiber­nummer kann die THG-Quote beantragt werden. Dazu werden die erfassten Strom­mengen in regel­mäßigen Abständen an das Umwelt­bundes­amt übermittelt. Dieses über­prüft die Daten und stellt die ent­sprechenden Beschei­nigungen aus, anhand derer die Dienst­leister die THG-Prämie auszahlen.

Anders als bei Elektroautos gibt es also nicht pro Fahr­zeug eine THG-Prämie, sondern für die geladenen Kilo­watt­stunden Lade­strom.

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Die Höhe der THG-Prämie variiert je nach Dienstleister zwischen 10 und 20 Cent pro Kilowattstunde. Und: Wird zusätzlich eigener Strom aus erneuerbaren Energien – zum Beispiel über eine eigene Photovoltaik-Anlage – verwendet, sind Prämien zwischen 20 und 40 Cent möglich.

Je mehr CO2 durch die Bereitstellung einer Lade­infra­struktur eingespart wird, desto höher ist das Verdienst­potenzial mit der THG-Quote. Vor allem Gewerbe­treibende können damit ihre Wall­boxen und Lade­säulen (re)finanzieren. Doch auch ohne THG-Prämie lohnt sich eine Lade­station, um ein Elektro­auto zu Hause zu laden allemal. Sie bringt mehr Leistung und bietet mehr Sicher­heit und Kom­fort als eine normale Steck­dose.

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